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WEG & Recht · 7 min Lesezeit

Nebenkostenabrechnung: Rechte, Fristen und häufige Fehler

Mieter und Vermieter haben bei der Nebenkostenabrechnung klare Rechte und Pflichten. Hier finden Sie die wichtigsten Fristen und Fehlerquellen. Die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiger Streitpunkt. Was muss drin sein, welche Fristen gelten, und welche Fehler machen Abrechnungen unwirksam?

Was ist die Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung (auch: Betriebskostenabrechnung) legt die tatsächlich angefallenen Nebenkosten eines Jahres den Mietern um. Am Ende steht eine Nachzahlung oder Gutschrift.

Abrechnungsfrist: 12 Monate

Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Wird diese Frist verpasst, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf Nachzahlungen (kann aber noch Guthaben auszahlen müssen).

Was muss die Abrechnung enthalten?

Umlagefähige vs. nicht-umlagefähige Kosten

Umlagefähig (laut BetrKV): Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister (Anteile), Kabel/Antenne, Wäschepflege (wenn vorhanden), Sonstige vereinbarte Kosten

Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Leerstandskosten, Anschaffungen (Waschmaschinen, Möbel etc.)

Typische Verteilerschlüssel

Die Heizkostenabrechnung: Sonderfall

Für Heizung und Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Mindestens 50 % (empfohlen: 70 %) müssen nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Das ist Pflicht, auch wenn der Vermieter das nicht möchte. Fehlt ein Verbrauchserfassungsgerät, darf der Mieter 15 % der Heizkosten kürzen.

Belegkopien: Ihr Einsichtsrecht

Als Mieter haben Sie das Recht, Belege einzusehen (nicht immer Kopien zu verlangen). Praktisch: Sie können beim Vermieter oder Verwalter Einsicht nehmen oder, nach einem BGH-Urteil, Kopien verlangen, wenn der Aufwand zumutbar ist. Kosten für Kopien können dem Mieter auferlegt werden.

Einspruchsfrist: 12 Monate

Mieter können Einwände gegen die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang erheben. Danach sind Einwände ausgeschlossen (außer bei arglistiger Täuschung).

Häufige Fehler, die Abrechnungen unwirksam machen

Praktischer Tipp für Vermieter

Bewahren Sie alle Belege (Rechnungen, Kontoauszüge) 12 Monate über das Abrechnungsjahr hinaus auf. Nutzen Sie eine Verwaltungssoftware, sie minimiert Abrechnungsfehler erheblich.

Häufige Fragen: Nebenkostenabrechnung

Wann muss ich eine Nachzahlung leisten?

Die Nachzahlung wird fällig, sobald Ihnen eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist. Mieter haben dabei ein angemessenes Prüfungsrecht, in der Praxis sind etwa 30 Tage üblich. Bis dahin können Sie die Abrechnung prüfen und Belege einsehen.

Darf der Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen?

Ja, nach einer Abrechnung können Vermieter und Mieter die Vorauszahlungen per Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen. Maßstab ist das Ergebnis der letzten Abrechnung, gegebenenfalls ergänzt um absehbare Kostensteigerungen.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Hausgeld?

Das Hausgeld zahlen Wohnungseigentümer an ihre Gemeinschaft. Es enthält neben den Betriebskosten auch Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Vermieter dürfen davon nur die umlagefähigen Betriebskosten an ihre Mieter weitergeben.

Wie gehe ich als Mieter gegen eine fehlerhafte Abrechnung vor?

Erheben Sie Ihre Einwände schriftlich und konkret innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang. Bitten Sie um Belegeinsicht und halten Sie fest, welche Positionen Sie beanstanden. Bei Streit helfen Mietervereine oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Muss der Vermieter jedes Jahr abrechnen?

Ja, über Vorauszahlungen auf Betriebskosten muss jährlich abgerechnet werden. Der Abrechnungszeitraum darf zwölf Monate nicht überschreiten. Wird gar nicht abgerechnet, können Mieter laufende Vorauszahlungen zurückhalten, bis die Abrechnung vorliegt.

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