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Investment · 8 min Lesezeit

Steuern bei Immobilien: Was Vermieter und Käufer wissen müssen

Was Vermieter und Käufer über Steuern bei Immobilien wissen müssen, von der Grunderwerbsteuer bis zur Spekulationsfrist. Immobilien bieten steuerliche Vorteile, aber auch Pflichten. Ein Überblick über Abschreibung, Werbungskosten, Spekulationssteuer und was beim Kauf zu beachten ist.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Erwerb einer Immobilie fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Sie ist ein fester Prozentsatz des Kaufpreises und variiert je nach Bundesland:

Die Grunderwerbsteuer ist nicht abzugsfähig, weder als Werbungskosten noch als Sonderausgabe. Sie erhöht die Anschaffungskosten (damit die AfA-Basis).

Abschreibung (AfA): Ein wichtiger Steuervorteil

Für vermietete Immobilien können Sie jährlich die Gebäudeabschreibung als Werbungskosten geltend machen:

Wichtig: Abgeschrieben wird nur der Gebäudewert, nicht der Bodenwert. Die Aufteilung (oft 70/30 oder 80/20 Gebäude/Boden) muss nachvollziehbar begründet werden.

Werbungskosten bei Vermietung

Folgende Kosten mindern die zu versteuernden Mieteinnahmen:

Sofortabzug vs. Abschreibung bei Modernisierung

Spekulationssteuer bei Verkauf

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind steuerpflichtig, wenn:

Höhe der Steuer: persönlicher Einkommensteuersatz auf den Gewinn (= Verkaufspreis abzügl. Kaufpreis + Nebenkosten + Abschreibungen). Abschreibungen erhöhen damit den steuerpflichtigen Gewinn!

Grundsteuer

Grundsteuer fällt jährlich an und basiert auf dem Einheitswert bzw. ab 2025 auf neuen Bewertungsgrundlagen (Grundsteuerreform). Sie ist als Vermieter umlagefähig. Als Selbstnutzer ist sie nicht absetzbar.

Selbst genutzte Immobilie: weniger Steuervorteile

Bei der selbst genutzten Immobilie gibt es kaum Steuervorteile: Schuldzinsen, Grundsteuer und Instandhaltung sind grundsätzlich nicht absetzbar. Ausnahme: Arbeitszimmer (strenge Voraussetzungen), energetische Sanierung (§ 35c EStG).

Empfehlung

Immobiliensteuern sind komplex und individuell. Holen Sie sich vor dem Kauf und spätestens nach der ersten Vermietung einen Steuerberater mit Immobilienschwerpunkt. Die Kosten dafür sparen Sie oft mehrfach durch optimale Gestaltung.

Häufige Fragen: Steuern bei Immobilien

Wo gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an?

Einnahmen und Werbungskosten aus Vermietung gehören in die Anlage V der Einkommensteuererklärung, und zwar für jedes Objekt gesondert. Bewahren Sie Belege für alle Ausgaben auf, damit Sie diese bei Nachfragen des Finanzamts nachweisen können.

Was gilt bei günstiger Vermietung an Angehörige?

Beträgt die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, können Sie die Werbungskosten in voller Höhe abziehen. Liegt sie deutlich darunter, werden die Kosten anteilig gekürzt. Der Mietvertrag sollte wie unter Fremden geschlossen und tatsächlich gelebt werden.

Wann beginnt die Spekulationsfrist bei einer geerbten Immobilie?

Bei einer Erbschaft übernimmt der Erbe die Frist des Erblassers. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt, zu dem der Verstorbene die Immobilie angeschafft hat. Ist dieser Kauf mehr als zehn Jahre her, bleibt ein Verkauf steuerfrei.

Lohnt sich ein Steuerberater für Vermieter?

In vielen Fällen ja. Gerade die Aufteilung von Boden- und Gebäudewert, die Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand und die anschaffungsnahen Kosten bieten Gestaltungsspielraum, aber auch Fehlerquellen. Die Beratungskosten sind selbst als Werbungskosten absetzbar.

Kann ich eine Immobilie steuerfrei verkaufen?

Ja, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. In allen anderen Fällen ist der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

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